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Neufassung der EU-Honigrichtlinie

Ende Januar haben sich EU-Parlament, Rat und Kommission auf eine Neufassung der EU-Honigrichtlinie geeinigt. Die bloße Angabe, ob das Produkt aus der EU stammt, reicht nicht mehr. Zukünftig muss die genaue Herkunft angegeben werden.

Lesen Sie hier die Pressemeldung des LVBI:

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