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Förderung

Der Staat unterstützt die Imkerei: Förderprogramm in Bayern

Der Freistaat Bayern hat – teilweise mitfinanziert durch EU-Gelder – ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt. Klicken Sie auf die einzelnen Fördermöglichkeiten, um direkt zum Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu gelangen. Dort finden Sie weitere Informationen, Merkblätter mit Angaben zu Fristen, Meldung und Förderhöhe sowie die jeweiligen Förderanträge.

Förderungen Bienengesundheit

Analyse physikalisch-chemischer Merkmale von Honig. Die Abwicklung erfolgt über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Aufgrund der Förderung bietet der Fachbereich Bienen des TGD darüber hinaus viele weitere Leistungen unentgeltlich an. Hier geht’s direkt zum Untersuchungsantrag. Als Rechnungsempfänger ist im Antrag das Projekt Bienengesundheit anzukreuzen.

Rückstandsanalysen im Bienenwachs. Die Abwicklung erfolgt auch hier über den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG). Hier geht’s direkt zum Untersuchungsantrag. Als Rechnungsempfänger ist im Antrag das Projekt Bienengesundheit anzukreuzen.

Bekämpfung von Bienenkrankheiten durch Bienengesundheitswarte. Standbesuche sind für Mitglieder des LVBI aufgrund der Landesfördermaßnahme kostenlos. Stellt der Bienengesundheitswart Faulbrut fest, setzt ihn die zuständige Kreisverwaltungsbehörde als Verwaltungshelfer ein und übernimmt die Kosten.


Förderung des Einsatzes von Varroosebehandlungsmitteln
Die Förderung des Kaufs von Varroosebehandlungsmitteln durch den Bund und EU ist inzwischen entfallen. Deswegen wurde in der Vertreterversammlung nach einem Antrag entschieden, dass der Landesverband günstige Konditionen bei Händlern aushandeln soll. Dem kommen wir nach. Das Bestellverfahren wird jährlich neu festgelegt.

Ortsvereine und nicht angeschlossene Vereine können das Behandlungsmittel über den jeweiligen Kreisverband bestellen. Die Abrechnung erfolgt zentral. Bei der Bestellung gibt der Kreisverband die Lieferadressen der Ortsvereine sowie Angaben zur jeweils benötigten Menge an die Herstellerfirma weiter. Handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Varroosebehandlungsmittel, muss der Ortsverein einen Apotheker oder Tierarzt mit der Auslieferung beauftragen.