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Warenzeichensatzung des D.I.B.

Warenzeichen­satzung des D.I.B. WARENZEICHENSATZUNG DES DEUTSCHEN IMKERBUNDES E.V. Das Abfüllen des Honigs erfolgt in der Regel in die Gläser des Deutschen Imkerbundes (D.I.B.). Mit ihrer Verwendung gehen verschiedene marken- und lebensmittelrechtliche...

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Anzeigenpflicht

Anzeigenpflicht Bienenhalter haben die gesetzliche Pflicht, die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Bayern sind das die zuständigen Veterinärbehörden, in der Regel sitzen diese bei den Landratsämtern....

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Rechtliches

Rechtliches Anzeigenpflicht mehr erfahren Warenzeichen-satzung des D.I.B. mehr erfahren Verpackungs­gesetz mehr erfahren Satzung des LVBI mehr...

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Versicherung/Schaden

Versicherung / Schaden Imker-Versicherungen: Wie sich Mitglieder des LVBI gegen Schäden absichern können Ein heftiger Sturm, ein Blitzschlag oder eine Überschwemmung können bei Imkern zu unvorhergesehenen Sachschäden führen. Zudem haften Imker beispielsweise...

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Förderung

Förderung Der Staat unterstützt die Imkerei: Förderprogramm in Bayern Der Freistaat Bayern hat – teilweise mitfinanziert durch EU-Gelder – ein umfangreiches Förderprogramm aufgelegt. Klicken Sie auf die einzelnen Fördermöglichkeiten, um direkt zum...

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Mitglied werden

Werden Sie Mitglied Jetzt Mitglied werden Sie interessieren sich für die Bienenhaltung? Nehmen Sie Kontakt zu einem Imkervein vor Ort auf. Dort hilft man Ihnen gerne bei den ersten Gehversuchen.

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